Berufskrankheit und Berufung
Franz G. ist seit über 30 Jahren in einem metallverarbeitenden Betrieb in der Produktion tätig. Er schleift dort u.a. Aluminiumrohlinge. |
Der Hausarzt diagnostiziert bei ihm eine schwere Bronchitis. Er überweist ihn daraufhin an einen Lungenfacharzt. Dieser äußert den Verdacht, dass Herr G. an einer "Aluminiumlunge" erkrankt sein könnte. Weitere Untersuchungen deuten auf diese Berufskrankheit hin. Die "Aluminiumlunge" wird durch das langjährige Einatmen von Aluminiumstaub ausgelöst.
Franz G. beantragt bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit. Diese lehnt aber nach ersten Untersuchungen ab.
Nach erfolglosem Widerspruch muss Herr G. Klage beim Sozialgericht erheben. Auch die vom Sozialgericht beauftragten Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Aluminiumlunge handelt. Nach fünf Jahren Verfahrensdauer weist das Gericht die Klage ab.
Her G. legt daraufhin Berufung ein. Das Landessozialgericht sieht aber keine Veranlassung, auf Kosten der Staatskasse weitere Gutachten einzuholen. Franz G. macht von seinem Recht Gebrauch, dass ein von ihm benannter Arzt gutachterlich angehört wird. Dafür muss er einen Vorschuss in Höhe von 2.000,- € beim Sozialgericht einzahlen.
Doch auch dieses Gutachten überzeugt das Gericht nicht. Das Gericht führt aus, warum seiner Meinung nach die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht erfüllt sind. Herr G. nimmt auf Anraten des Gerichts die Berufung zurück und findet sich mit der Ablehnung seiner Ansprüche ab. Mittlerweile sind seit der ersten Antragsstellung bei der Berufsgenossenschaft über 7 Jahre vergangen.
Die AUXILIA hilft
Der gezahlte Vorschuss für das Gutachten deckt die tatsächlich entstandenen Kosten nicht ab. Franz G. muss ca. 1.500,- € nachschießen.
1.100,- € fallen für seinen Rechtsanwalt an und 3.500,- € für die gerichtlichen Sachverständigen. Insgesamt kostet ihn das Verfahren über 4.600,- €. Die Kosten werden von der AUXILIA vollständig übernommen.
Hintergrund
Die Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz findet sich im Privat-Rechtsschutz für Privat- und Geschäftskunden wieder. Der Privat-Rechtsschutz ist in allen Rechtsschutz-Kombinationen der AUXILIA enthalten.