Jeder vierte Bundesbürger muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Durch die gesetzliche Rentenversicherung besteht ein Grundschutz bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Weil die Absicherung der Arbeitskraft hier aber auf einem geringen Niveau erfolgt, empfehlen Experten und Verbraucherschützer, den Verlust der Arbeitskraft zusätzlich privat abzusichern.

 

nach obenWas leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Bis 2001 sprach man bei der durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckten Erwerbsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeitsrente/ Berufsunfähigkeitsrente. Seitdem ist nun diese Rentenart durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Das ist mit einer drastischen Senkung der Rentenauszahlung einhergegangen.


Die Erwerbsminderungsrente wird als Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend hierfür ist die grundsätzliche Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes.

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können (im Rahmen einer 5-Stunden-Woche).

Wie hoch die ausgezahlte Erwerbsminderungsrente ist, hängt u. a. von den erworbenen Anwartschaften ab, zum Beispiel den erreichten Entgeltpunkten. Fest steht aber, dass mit der Erwerbsminderung ein erhebliches Armutsrisiko verbunden ist. So beträgt der durchschnittlich gezahlte monatliche Rentenbetrag bei teilweiser Erwerbsminderung 487 Euro in West und 430 Euro in Ost. Bei voller Erwerbsminderung wurde in West eine durchschnittliche Erwerbsminderungs-Rente von 717 Euro ausgezahlt, in Ostdeutschland von 713 Euro (Zahlen nach DRV, Stichtag 31.12.2013).

Es entsteht also schnell eine Versorgungslücke, der durch private Vorsorge ausgeglichen werden muss. Laut Statistischem Bundesamt gilt jeder dritte Haushalt mit einem Erwerbsminderungs-Fall als armutsgefährdet.

 

nach obenWer ist versichert?

Sie als versicherte Person

Die Erwerbsunfähigkeit sollte unbedingt als Ausgleich der Versorgungslücke privat zusätzlich versichert werden.

Dies gilt ohnehin für alle nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen als Grundabsicherung.

 

nach obenInteressant

  • Vorraussetzung für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine vorangegangene 3 jährige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerade für Berufsanfänger bedeutet deshalb die Erwerbsunfähigkeit ein hohes Risiko
  • Bei angeborenen Behinderungen kann die Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit ab maximal dem 20. Lebensjahr beantragt werden.
  • Wer nicht in der Lage ist mehr als 6 Stunden am Tag seiner Tätigkeit beruflich nachzugehen, darf eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen.
  • Somit hängt die Rentenzahlung von der Art der Erwerbsunfähigkeit und der Anzahl der versicherten Jahre und der vorangegangen Einkommen ab.