Lexikon -Haftpflichtversicherung

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sind die Grundlage jeder Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungsgesellschaft reguliert Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat, und prüft aber auch, ob die Schadenersatzansprüche Dritter berechtigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wird der Rechtsstreit auf Weisung des Versicherers geführt, übernimmt die Haftpflichtversicherung gerichtliche und außergerichtliche Kosten.

Grundsätzlich nimmt der Versicherer die Abwicklung des Falles vor.

Wurde der Versicherungsfall vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.

Infolge der VVG-Reform wird ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers eingeführt werden. Ziel ist es, dem Geschädigten die Durchsetzung seiner Ersatzansprüche zu erleichtern.

siehe:Private Haftpflichtversicherung,
KFZ-Haftpflichtversicherung,
VVG-Reform,
Vermögensschaden

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