Lexikon -Hören

Der Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit) bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs, verursacht durch eine Schädigung der Gehörorgane oder des Gehirns.

Bei einer Schwere-Krankheiten-Versicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung kann der Verlust der Hörfähigkeit den Eintritt des Versicherungsfalles bewirken. In der Regel ist eine besondere Schwere und voraussichtliche Dauer der Schädigung nachzuweisen, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben.

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